Allgemeine Geschäftsbedingungen nicstage GmbH

 

  1. Aufträge: Ein Auftrag wird durch unsere Auftragsbestätigung rechtsgültig. Alle Aufträge unterliegen vollumfänglich und ausschliesslich unseren Geschäftsbedingungen. Abweichungen davon sind nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung gültig. Entgegen oder anderslautende AGB’s unserer Kunden heben unsere Geschäftsbedingungen nicht auf.
  2. Offerten: Unsere Offerten sind, sofern nicht eine ausdrückliche Gültigkeitsdauer in der Offerte angegeben wird, gemäss OR zeitlich befristet gültig. Wir behalten uns an allen Offerten, Kostenvoranschlägen und Entwürfen, Entwicklungen, Lösungsvorschlägen etc. die Urheberrechte vor.
  3. Preise: Alle Preise gelten franco Bern, exklusive Verpackung und Versicherung. Alle Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind unverbindlich und freibleibend. Ergeben sich im Laufe der Abwicklung eines Auftrags Preisänderungen infolge übermässiger Währungsschwankungen, Zollerhöhungen oder anderer fiskalischer Belastungen, behalten wir uns eine Preisanpassung vor.
  4. Lieferungen: Die Lieferung ist erfolgt, wenn die Ware unser Haus verlässt. Damit erfolgt der Gefahrenübergang, beginnt die Zahlungsfrist. Das Transportrisiko geht in allen Fällen zu Lasten des Bestellers auch dann, wenn wir Transport- und/oder Versicherungskosten übernehmen. Die Verpackung erfolgt mit grösster Sorgfalt zu Selbstkosten. Bei Transportschäden auch bei intakter Verpackung muss durch den Empfänger der Sendung sofort eine Schadensaufnahme veranlasst werden und Schadensersatzansprüche müssen beim Transportunternehmen geltend gemacht werden.
  5. Liefertermine: Liefertermine werden von uns sorgfältig ermittelt. Wir werden immer bestrebt sein, diese unter allen Umständen einzuhalten, sind aber generell nicht in der Lage Liefertermine zu garantieren und demzufolge für verspätete Lieferungen Konventionalstrafen zu akzeptieren.
  6. Reklamation: Reklamationen werden nur innert 5 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt. Vom Käufer geltend gemachte Gewährleistungsansprüche entbinden ihn nicht von der Einhaltung seiner vertraglichen Pflichten gegenüber uns. Insbesondere berechtigt sie ihn nicht, für die Zeit des Ausfalls oder der Leistungsreduktion des Kaufgegenstandes eine Sistierung der Zahlung zu verlangen.
  7. Zahlung: Die Fakturen sind zahlbar innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum.  Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von nicstage GmbH. Bei Weiterveräusserungen unserer Ware sind Sie verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt Ihrem Käufer zu überbinden. Während der Ausführung von Produktionen hat nicstage GmbH das Recht für die nachweisbar erbrachten Leistungen Rechnung zu stellen.  Erfolgt die Annullierung eines Auftrages in weniger als 5 Arbeitstagen vor dem vereinbarten Termin, können dem Kunden 50 % der reservierten Zeit fakturiert werden, sofern eine Auslastung durch andere Aufträge nicht mehr möglich ist. Bei Zahlungsverzug berechnen wir 1% Verzugszins je Monat ab 31.Tag nach Fakturierungsdatum und behalten uns bei säumigen Zahlern jederzeit die Umstellung der Zahlungsmodalitäten vor. Das Zurückhalten von Zahlungen und die Verrechnung mit von uns nicht anerkannten Forderungen ist nicht zulässig.
  8. Garantie: Unsere Garantie erstreckt sich vom Tage der Auslieferung an auf alle innerhalb der geltenden Garantiefrist auftretenden Fehler, sofern diese nachweisbar durch Materialfehler oder mangelhafter Fertigung verursacht werden. 
Die Garantie erstreckt sich nur auf fehlerhafte Komponenten und nicht auf Arbeit und Transportkosten, Gebühren etc. Auch mittelbare und unmittelbare Folgekosten sowie entgangener Gewinn sind weg bedungen. Bei Garantieaustausch wird die Ware – sofern vorhanden – ab Lager, andernfalls nach Fertigung ausgeliefert. Es obliegt uns zu entscheiden, ob die mangelhafte Ware repariert, ersetzt oder allenfalls gegen Vergütung zurückgenommen wird. 
Bei unsachgemässer Verwendung oder Behandlung, durch den Kunden oder Dritte, bei natürlicher Abnützung, bei übermässiger Beanspruchung, Nichtbeachtung von Vorschriften, falsche Wartung, unsachgemässer Aufbewahrung und ähnlichen Fällen ist jede Haftung von uns ausgeschlossen.
  9. Rücksendung: Die Rücksendung von fehlerhaften Ton/Datenträgern erfolgt auf Kosten und Risiko des Versenders und muss in der Originalverpackung oder gleichwertiger Verpackung unter Beilage einer genauen Fehlerbeschreibung erfolgen.
  10. Haftung:  Ausfallzeiten, die durch etwaige Störungen der Geräte oder durch höhere Gewalt während der Aufnahmezeit entstehen, werden dem Kunden nicht fakturiert, jedoch haften wir nicht für sonstige dadurch entstandene Schäden oder Kosten.
Für Schäden oder Verluste archivierter oder lagernder Tonträger unserer Kunden, sowie sonstige Gegenstände wie Musikinstrumente, Garderoben usw. übernehmen wir keine Haftung. Für das durch uns vermietete Material übernimmt der Mieter die vollumfängliche Haftung. Wir überbinden die Haftung für eine allfällige missbräuchliche Verwendung von uns erworbener Produkte vollumfänglich an unseren Kunden.
  11. Urheber und Schutzrechte: Für das Duplizieren und veröffentlichen von Ton und Datenträger sowie Bildmaterial etc. setzen wir voraus, dass der Kunde die Einwilligung des Urhebers besitzt. Für alle daraus entstehenden Unstimmigkeiten oder Schadenersatzansprüche, ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
  12. Gerichtsstand: Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist für beide Seiten an unserem Domizil.